PNOG-Beratung
Bereit, wenn das PNOG kommt.
Wir bereiten Ihre Einrichtung fachlich, organisatorisch und technisch vor. Damit Sie startklar sind, wenn die Förderrichtlinie steht.
Ausgangslage
Was das PNOG für die Pflege vorsieht.
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Er sieht erstmals ein mehrjähriges Digitalprogramm vor, das alle Pflegeeinrichtungen einbezieht. Die meisten Regelungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das parlamentarische Verfahren läuft noch.
2 Mrd. € für digitale Investitionen
Von 2027 bis 2031: 1,6 Mrd. € vom Bund, 400 Mio. € von den Ländern. Vorgesehen für ambulante Dienste, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Pflegeheime.
Laufende Kosten in der Vergütung
Wartung, Support und Schulungen sollen in Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden können (geplanter § 82 Abs. 1a SGB XI, Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Ein fester Zuschuss ist das nicht.
Entlastende Technik im Pflegeheim
Von 2028 bis 2032 sollen Pflegeheime einen Teil unbesetzter Stellen für Technik nutzen können, die nachweislich entlastet. Voraussetzung: Die Technik steht in einem Katalog, und die Kostenträger stimmen zu.
Digitalzuschuss bleibt
Der bisherige Zuschuss von bis zu 12.000 € je Einrichtung soll weiterlaufen. Er deckt höchstens 40 % der anerkannten Ausgaben.
Gefördert werden sollen unter anderem Pflege- und Dokumentationssysteme, Assistenzsysteme, IT-Infrastruktur und Geräte, Schnittstellen, Schulungen und IT-Sicherheit.
Was noch offen ist
Förderhöhe, Eigenanteil und Antragsweg regelt eine Förderrichtlinie.
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bis 30.06.2027 |
Die Förderrichtlinie soll vorliegen. |
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ab Juli 2027 |
Die Mittelvergabe soll beginnen. |
Wer bis dahin weiß, was er braucht, kann schnell entscheiden.
Was schon heute gilt
Diese Pflichten gelten unabhängig vom PNOG.
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seit 01.07.2025 |
Ambulante Pflegedienste müssen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. |
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ab 01.10.2027 |
Pflicht zu KIM (Kommunikation im Medizinwesen), dem sicheren E-Mail-Dienst der TI. |
Beides prüfen wir bei der Bestandsaufnahme gleich mit.
Stand: Kabinettsentwurf vom 30. September 2026. Die Regelungen sind noch nicht geltendes Recht.
Beratungsansatz
Vom Ist-Stand zum umsetzbaren Plan.
Wir sagen Ihnen keine Förderung zu. Wir sorgen dafür, dass Ihre Einrichtung umsetzungsreif ist: mit klaren Prioritäten, realistischen Kosten und einem Plan, der zu Ihren Abläufen passt.
01
Bestandsaufnahme
Wir erfassen Abläufe, Systeme, Infrastruktur und digitale Kompetenzen. Startpunkt ist der kostenfreie Digitale Reifegrad-Check des Netzwerks Digitalpakt Pflege.
02
Prioritäten
Mit Leitung und Team legen wir fest, was zuerst kommt. Maßstab ist, was Ihre Pflege im Alltag am meisten entlastet.
03
Plan
Wir übersetzen die Prioritäten in Maßnahmen, Zeitplan und Kosten, getrennt nach Investition und laufendem Betrieb. Die Förderfähigkeit schätzen wir vorbehaltlich der finalen Richtlinie ein.
04
Umsetzung
Auf Wunsch begleiten wir die Einführung: Auswahl, Schulung und Einbindung in Ihre Abläufe. Mit welcher Software Sie umsetzen, entscheiden Sie.
Sie können bei jedem Schritt einsteigen und nach jedem Schritt aufhören.
Bausteine
Beginnen Sie dort, wo Sie stehen.
Jeder Baustein liefert ein eigenes Ergebnis. Die Preise nennen wir Ihnen im Erstgespräch.
Kostenfrei
Digitaler Reifegrad-Check
Fünf Fragen ohne Anmeldung für eine erste Orientierung. Im kostenfreien Konto des Netzwerks Digitalpakt Pflege vertiefen Sie den Check, mit PDF-Bericht.
5 Arbeitstage
Quick Check Digitalisierung
Wir analysieren Abläufe, Systeme und Infrastruktur Ihrer Einrichtung, einschließlich TI-Anbindung. Sie erhalten eine Ist-Analyse mit den wichtigsten nächsten Schritten.
1 bis 2 Tage
Readiness-Workshop
Mit Leitung und Team klären wir Ziele, Prioritäten und Zuständigkeiten. Sie erhalten eine abgestimmte Reihenfolge Ihrer Vorhaben.
3 bis 6 Wochen
Umsetzungsplan Digitalisierung
Sie erhalten Ihren Plan: Maßnahmen, Zeitplan und Kostenrahmen, dazu eine Einschätzung zur Förderfähigkeit vorbehaltlich der finalen Richtlinie.
Warum nursIT
Pflege berät Pflege.
Unser Consulting-Team besteht aus erfahrenen Pflegefachkräften und Fachleuten für Pflegeinformatik. Wir kennen die Abläufe in der Pflege aus eigener Arbeit und die Technik dahinter aus der Entwicklung von careIT.
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Aus der PflegeUnser Team hat selbst in der Pflege gearbeitet. Wir sprechen die Sprache Ihrer Leitungen und Ihres Teams. |
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Mit MethodeDer Digitale Reifegrad-Check folgt der Methodik nach Mania aus dem Fachbuch „Pflegeinformatik für die Praxis“, Kapitel 16. |
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Aus der VersorgungcareIT dokumentiert Pflege, Medizin und Therapie in Krankenhäusern. Diese Erfahrung übertragen wir in die Langzeitpflege. |
Netzwerk
Gemeinsam statt allein.
Im Netzwerk Digitalpakt Pflege tauschen sich Pflegeeinrichtungen untereinander aus: über Erfahrungen, offene Fragen und Lösungen, die in der Praxis funktionieren. nursIT betreibt das Netzwerk.
- Kostenfrei beitreten
- Austausch unter Pflegeeinrichtungen
- Mit dem Digitalen Reifegrad-Check
Von der Beratung zur Software
Wenn aus dem Plan Software wird.
Die Beratung hängt nicht an unserer Software. Wenn Sie umsetzen möchten, haben wir für ambulante Pflegedienste ein eigenes Angebot.
Pilotphase ab Ende 2026
careIT HC für die ambulante Pflege
Pflegedokumentation und Pflegeplanung auf der Plattform careIT X. Die Tagespflege ist in Planung.
Mit Partnern
Ein Gesamtpaket statt einzelner Systeme
Von der Dokumentation über Abrechnung und Tourenplanung bis zur TI-Anbindung: alles in einem Paket, gemeinsam mit unseren Partnern.
Für Pflegeheime, Kurzzeit- und Nachtpflege beraten wir zu Lösungen anderer Anbieter und begleiten die Auswahl.
FAQ
Häufige Fragen zum PNOG
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Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?
Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die soziale Pflegeversicherung strukturell und finanziell neu ausrichten. Für Pflegeeinrichtungen ist vor allem das Digitalprogramm wichtig: Von 2027 bis 2031 sind 2 Mrd. € für digitale Investitionen vorgesehen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen, die meisten Regelungen sollen ab 1. Januar 2027 gelten.
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Ist das PNOG schon beschlossen?
Noch nicht. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen, jetzt beraten Bundestag und Bundesrat. Die meisten Regelungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
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Wie viel Förderung bekommt unsere Einrichtung?
Das steht noch nicht fest. Förderhöhe, Eigenanteil und Antragsweg regelt eine Förderrichtlinie, die bis 30. Juni 2027 vorliegen soll. Wir sagen deshalb keine Förderung zu. Wir bereiten Sie so vor, dass Sie schnell entscheiden können, sobald die Regeln feststehen.
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Gilt das auch für Pflegeheime?
Ja, laut Kabinettsentwurf. Der Referentenentwurf vom Juni 2026 hatte vollstationäre Einrichtungen noch ausgenommen. Zusätzlich sollen Pflegeheime von 2028 bis 2032 einen Teil unbesetzter Stellen für entlastende Technik nutzen können.
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Was kostet die Beratung?
Der Digitale Reifegrad-Check ist im Netzwerk Digitalpakt Pflege kostenfrei, auch der ausführliche Bericht. Für Quick Check, Workshop und Umsetzungsplan erhalten Sie nach dem Erstgespräch ein Angebot.
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Müssen wir dafür careIT kaufen?
Nein. Die Beratung ist ohne Kaufzwang. Wir empfehlen, was zu Ihrer Einrichtung passt, auch Lösungen anderer Anbieter. Wenn Sie umsetzen möchten, stellen wir Ihnen careIT HC gern vor.
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Was müssen wir unabhängig vom PNOG erledigen?
Ambulante Pflegedienste müssen seit 1. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Ab 1. Oktober 2027 kommt die Pflicht zu KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Der Quick Check prüft beides mit.
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Was bringt der Reifegrad-Check?
Der Selbstcheck beginnt mit fünf Fragen ohne Anmeldung für eine erste Orientierung. Mit einem kostenfreien Konto im Netzwerk Digitalpakt Pflege vertiefen Sie den Check und erhalten einen ausführlichen PDF-Bericht. Auf Wunsch besprechen Sie das Ergebnis mit unserem Team.
Kontakt
Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme.
Im Erstgespräch klären wir, wo Ihre Einrichtung steht und welcher Baustein zu Ihnen passt. Oder Sie starten mit dem kostenfreien Digitalen Reifegrad-Check.
Stand: November 2026. Grundlage ist der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026. Die dargestellten Regelungen sind noch nicht geltendes Recht. Wir beraten zur digitalen Umsetzung, nicht zu Fördermitteln oder Rechtsfragen.