PNOG-Beratung

Bereit, wenn das PNOG kommt.

Wir bereiten Ihre Einrichtung fachlich, organisatorisch und technisch vor. Damit Sie startklar sind, wenn die Förderrichtlinie steht.

Ausgangslage

Was das PNOG für die Pflege vorsieht.

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Er sieht erstmals ein mehrjähriges Digitalprogramm vor, das alle Pflegeeinrichtungen einbezieht. Die meisten Regelungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das parlamentarische Verfahren läuft noch.

2 Mrd. € für digitale Investitionen

Von 2027 bis 2031: 1,6 Mrd. € vom Bund, 400 Mio. € von den Ländern. Vorgesehen für ambulante Dienste, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Pflegeheime.

Laufende Kosten in der Vergütung

Wartung, Support und Schulungen sollen in Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden können (geplanter § 82 Abs. 1a SGB XI, Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Ein fester Zuschuss ist das nicht.

Entlastende Technik im Pflegeheim

Von 2028 bis 2032 sollen Pflegeheime einen Teil unbesetzter Stellen für Technik nutzen können, die nachweislich entlastet. Voraussetzung: Die Technik steht in einem Katalog, und die Kostenträger stimmen zu.

Digitalzuschuss bleibt

Der bisherige Zuschuss von bis zu 12.000 € je Einrichtung soll weiterlaufen. Er deckt höchstens 40 % der anerkannten Ausgaben.

Gefördert werden sollen unter anderem Pflege- und Dokumentationssysteme, Assistenzsysteme, IT-Infrastruktur und Geräte, Schnittstellen, Schulungen und IT-Sicherheit.

  Was noch offen ist

Förderhöhe, Eigenanteil und Antragsweg regelt eine Förderrichtlinie.

bis 30.06.2027

Die Förderrichtlinie soll vorliegen.

ab Juli 2027

Die Mittelvergabe soll beginnen.

Wer bis dahin weiß, was er braucht, kann schnell entscheiden.

  Was schon heute gilt

Diese Pflichten gelten unabhängig vom PNOG.

seit 01.07.2025

Ambulante Pflegedienste müssen an die Telematik­infrastruktur (TI) angebunden sein.

ab 01.10.2027

Pflicht zu KIM (Kommunikation im Medizinwesen), dem sicheren E-Mail-Dienst der TI.

Beides prüfen wir bei der Bestandsaufnahme gleich mit.

Stand: Kabinettsentwurf vom 30. September 2026. Die Regelungen sind noch nicht geltendes Recht.

Beratungsansatz

Vom Ist-Stand zum umsetzbaren Plan.

Wir sagen Ihnen keine Förderung zu. Wir sorgen dafür, dass Ihre Einrichtung umsetzungsreif ist: mit klaren Prioritäten, realistischen Kosten und einem Plan, der zu Ihren Abläufen passt.

01

Bestandsaufnahme

Wir erfassen Abläufe, Systeme, Infrastruktur und digitale Kompetenzen. Startpunkt ist der kostenfreie Digitale Reifegrad-Check des Netzwerks Digitalpakt Pflege.

02

Prioritäten

Mit Leitung und Team legen wir fest, was zuerst kommt. Maßstab ist, was Ihre Pflege im Alltag am meisten entlastet.

 

03

Plan

Wir übersetzen die Prioritäten in Maßnahmen, Zeitplan und Kosten, getrennt nach Investition und laufendem Betrieb. Die Förderfähigkeit schätzen wir vorbehaltlich der finalen Richtlinie ein.

04

Umsetzung

Auf Wunsch begleiten wir die Einführung: Auswahl, Schulung und Einbindung in Ihre Abläufe. Mit welcher Software Sie umsetzen, entscheiden Sie.

Sie können bei jedem Schritt einsteigen und nach jedem Schritt aufhören.

Bausteine

Beginnen Sie dort, wo Sie stehen.

Jeder Baustein liefert ein eigenes Ergebnis. Die Preise nennen wir Ihnen im Erstgespräch.

Kostenfrei

Digitaler Reifegrad-Check

Fünf Fragen ohne Anmeldung für eine erste Orientierung. Im kostenfreien Konto des Netzwerks Digitalpakt Pflege vertiefen Sie den Check, mit PDF-Bericht.

5 Arbeitstage

Quick Check Digitalisierung

Wir analysieren Abläufe, Systeme und Infrastruktur Ihrer Einrichtung, einschließlich TI-Anbindung. Sie erhalten eine Ist-Analyse mit den wichtigsten nächsten Schritten.

1 bis 2 Tage

Readiness-Workshop

Mit Leitung und Team klären wir Ziele, Prioritäten und Zuständigkeiten. Sie erhalten eine abgestimmte Reihenfolge Ihrer Vorhaben.

3 bis 6 Wochen

Umsetzungsplan Digitalisierung

Sie erhalten Ihren Plan: Maßnahmen, Zeitplan und Kostenrahmen, dazu eine Einschätzung zur Förderfähigkeit vorbehaltlich der finalen Richtlinie.

Warum nursIT

Pflege berät Pflege.

Unser Consulting-Team besteht aus erfahrenen Pflegefachkräften und Fachleuten für Pflegeinformatik. Wir kennen die Abläufe in der Pflege aus eigener Arbeit und die Technik dahinter aus der Entwicklung von careIT.

Aus der Pflege

Unser Team hat selbst in der Pflege gearbeitet. Wir sprechen die Sprache Ihrer Leitungen und Ihres Teams.

Mit Methode

Der Digitale Reifegrad-Check folgt der Methodik nach Mania aus dem Fachbuch „Pflegeinformatik für die Praxis“, Kapitel 16.

Aus der Versorgung

careIT dokumentiert Pflege, Medizin und Therapie in Krankenhäusern. Diese Erfahrung übertragen wir in die Langzeitpflege.

Netzwerk

Gemeinsam statt allein.

Im Netzwerk Digitalpakt Pflege tauschen sich Pflegeeinrichtungen untereinander aus: über Erfahrungen, offene Fragen und Lösungen, die in der Praxis funktionieren. nursIT betreibt das Netzwerk.

  • Kostenfrei beitreten
  • Austausch unter Pflegeeinrichtungen
  • Mit dem Digitalen Reifegrad-Check

Von der Beratung zur Software

Wenn aus dem Plan Software wird.

Die Beratung hängt nicht an unserer Software. Wenn Sie umsetzen möchten, haben wir für ambulante Pflegedienste ein eigenes Angebot.

Pilotphase ab Ende 2026

careIT HC für die ambulante Pflege

Pflegedokumentation und Pflegeplanung auf der Plattform careIT X. Die Tagespflege ist in Planung.

Mit Partnern

Ein Gesamtpaket statt einzelner Systeme

Von der Dokumentation über Abrechnung und Tourenplanung bis zur TI-Anbindung: alles in einem Paket, gemeinsam mit unseren Partnern.

Für Pflegeheime, Kurzzeit- und Nachtpflege beraten wir zu Lösungen anderer Anbieter und begleiten die Auswahl.

FAQ

Häufige Fragen zum PNOG

Kontakt

Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme.

Im Erstgespräch klären wir, wo Ihre Einrichtung steht und welcher Baustein zu Ihnen passt. Oder Sie starten mit dem kostenfreien Digitalen Reifegrad-Check.

Stand: November 2026. Grundlage ist der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026. Die dargestellten Regelungen sind noch nicht geltendes Recht. Wir beraten zur digitalen Umsetzung, nicht zu Fördermitteln oder Rechtsfragen.